Kosten
Kostenrückerstattung
Es gibt die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu beantragen. Folgende Tarife gelten derzeit:
(Stand 01/2024, Angaben ohne Gewähr.)
Vor der zweiten Psychotherapiesitzung muss eine ärztliche Bestätigung (formlos oder über ein Formular von der Psychotherapeut:in) eingeholt werden, um etwaige körperliche Krankheiten auszuschließen oder abzuklären. Bitte bringen Sie diese Bestätigung bei der zweiten Sitzung mit.
Für die Genehmigung weiterer Therapiesitzungen muss vor der 11. Sitzung ein Antrag auf Kostenzuschuss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung und stehe für Fragen zur Verfügung.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir unbedingt rechtzeitig (je früher, desto besser) hier unter "Kontakt" im Nachrichtenfeld oder per Telefon Bescheid zu geben!
Bei rechtzeitiger Absage entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass bei Terminabsage innerhalb von 3 Tagen vor Sitzungsbeginn 50% der Kosten für die angesetzte Zeit verrechnet werden müssen. Bei Absage am selben Tag werden 100% der Kosten verrechnet.
Falls Sie erkrankt sind, genügt eine ärztliche Bestätigung.
Ich danke für Ihr Verständnis!
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