Kosten
Kostenrückerstattung
Es gibt die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu beantragen. Folgende Tarife gelten derzeit:
Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung kann eine Rückerstattung bis zu 100% möglich sein (Stand 01/2023, Angaben ohne Gewähr.)
Es ist notwendig, vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (formlos oder über ein Formular von der Psychotherapeut:in) einzuholen, um etwaige körperliche Krankheiten auszuschließen oder abzuklären. Bitte bringen Sie diese Bestätigung bei der zweiten Sitzung mit.
Für die Genehmigung weiterer Therapiesitzungen muss vor der 11. Sitzung ein Antrag auf Kostenzuschuss bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung und stehe für Fragen zur Verfügung.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Verwenden Sie dazu bitte nach Möglichkeit das Nachrichtenfeld - siehe Kontakt.